Kinesiologische Balance Petra Lemke, Heilpraktikerin & Dipl.-Sozialarbeiterin



Meine Praxis



Auf das Studium als Diplom-Sozialarbeiterin aufbauend, liegt der Schwerpunkt meiner Praxistätigkeit im

psychologischen Bereich.
Hierbei bildet die Kinesiologie die Grundlage für meine Arbeit.
Aus den zahlreichen

kinesiologischen Bereichen, die sich seit der Gründung dieses Naturheilverfahrens in den 60er Jahren

entwickelt haben, nutze ich hauptsächlich folgende Methoden:



Systemische Kinesiologie

Medizinisch-Therapeutische Kinesiologie (MTK)

Touch for health (Heilen durch berühren)

Edu-Kinestetik



Neben den psychologischen und energetischen Aspekten in meiner Arbeit, kommen auch Manuelle Therapien

zum Einsatz. Dabei wende ich hauptsächlich die Reflexzonentherapie am Fuß, die Dorn-Methode und die Breuß-

Massage an.



Um die Arbeit im Sinne einer ganzheitlichen Behandlung abzurunden, biete ich eine Gesundheits- und

Lernberatung an. Hier kann eine individuell zugeschnittene Empfehlung für eine gesunde

Ernährung, ein Ausleitungsverfahren  oder auch Lernmethoden Thema sein. 



Gleichgültig, welcher Bereich meiner Arbeit zum Einsatz kommt, liegt mir die

Eigenverantwortung
eines jeden Menschen sehr am Herzen.

Damit aus eigener Kraft Veränderungen im Leben wirklich stattfinden können, ist es wichtig,

Zusammenhänge von körperlichen und seelischen Abläufen zu verstehen und einen

Zugang zum eigenen Gefühl zu entwickeln, um auf dieser Basis für sich "gesunde"

Entscheidungen treffen zu können.






Abrechnung


Die entstehenden Kosten für geleistete Behandlungen werden nur von Privat- und Zusatzversicherungen

(auch durch die Beihilfe) ganz oder anteilig erstattet.


Da Heilpraktiker nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teilnehmen, erfolgt bei gesetzlich

krankenversicherten Personen in der Regel keine Erstattung der Behandlungskosten. Einzelne Krankenkassen

beteiligen sich eventuell im Wege der freiwilligen Satzungsleistung an den Kosten. Da dies eine

Einzelfallprüfung durch die Krankenkasse voraussetzt, ist es empfehlendswert, sich vor Aufnahme der

Behandlung bei der Krankenkasse über etwaige Möglichkeiten und Voraussetzungen einer (teilweise)

Übernahme der Behandlungskosten zu informieren.



Preisliste



 Behandlungsmethoden Kinesiologie
 mögliche Dauer
 Abrechnung/15 Min
 Honorar/Std
 Anamnese 1 - 3 Std.
 17,50 €
 70,- €
 Systemische Kinesiologie
 1 - 3 Std. 17,50 € 70,- €
 Psychologisch/kinesiologische Behandlung
 1 - 3 Std. 17,50 € 70,- €
 Familien-/Paarberatung 1 - 3 Std. 17,50 €70,- €
 Medizinisch Therapeutische Kinesiologie (MTK)
 1 - 3 Std. 17,50 €70,- €
 Touch for Health (TfH)
 1 - 3 Std. 17,50 € 70,- €
 Edu-Kinestetik (Edu-K)
1 - 3 Std.
17,50 €
 70,- €


 Behandlungsmethoden Manuelle Therapien
 mögliche Dauer
 Abrechnung/15 Min
 Honorar/Std
 Reflexzonentherapie am Fuß



 Erstbehandlung:
 Anamnese
 Diagnostik am Fuß
 Folgebehandlungen

1/2 - 1 Std.
 45 Min. 
45 Min.
 12,00 €


48,- €
26,- €
26,- €
 

 

 Dorn-Methode


 
 Erstbehandlung:
 Anamnese
 Körperliche Diagnostik
 Folgebehandlungen

1/2 - 1 Std.
1/2 - 1 Std.
1/2 - 1 Std.

12,00 €
12,00 €
12,00 €

48,- €
48,- €
48,- €
 Breuss-Massage
 1 Std. 
48,- €
 Teilmassagen
nach Aufwand
 
3,- € bis
 
48,- €


Behandlungsmethoden Gesundheitsberatung
 mögliche Dauer
 Abrechnung/15 Min
 Honorar/Std
 Lernberatung  1 - 2 Std. 12,- €
 48,- €
 Ernährungsberatung  1 - 2 Std.12,-€ 48,- €
Ausleitungsverfahren
  1 - 2 Std.12,-€48,- €
Schüßler-Funktionssalze  1 - 2 Std.12,-€48,- €
 Ohrenkerzen
  1 Std. 
 26,- €






Zusatzinformationen


Telefonische Beratung


Für telefonische Rückfragen nach einer Behandlung berechne ich:  

  • 15 Minuten kostenfrei 
  • jede weitere 15 Min. 11,00 €

Für eine telefonische Beratung ohne vorherige Behandlung berechne ich:

  • pro 15 Minuten 11,00 €

Hausbesuche


In Krisen-/bzw. Notsituationen führe ich Hausbesuche durch.
Zu den normalen Behandlungskosten kommen folgende Kosten:

  •  eine Zusatzgebühr von 15,00 €
  •  0,35 €/gefahrener Kilometer




Terminabsage


Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen entsteht ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 % des Grundpreises von der vereinbarten Behandlungsform.

Die genannte Zahlungsverpflichtung tritt nur dann ein, wenn der Behandlungstermin nicht abgesagt wurde.